E-Commerce & Barrierefreiheit: So vermeidest du hohe Bußgelder

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt Ende Juni 2025 in Kraft und bringt neue Regeln für Onlinehändler und andere Website-Betreiber mit sich. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die digitale Teilhabe für alle Menschen zu verbessern und verpflichtet erstmals private Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das betrifft Hersteller, Onlineshops, Internet- und Telekommunikationsprovider, Banken, Versicherungen und alle Unternehmen, die Endkunden bedienen.

Expertenschätzungen gehen davon aus, dass das BFSG für rund jede:n Zehnte:n in Deutschland Verbesserungen bringen wird. Es ist also nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern kann sich auch wirtschaftlich lohnen, da du eine größere Zielgruppe erreichst.


Was bedeutet „barrierefrei“ nach dem BFSG?

Waren und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie „für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“

Es ist wichtig zu verstehen, dass es dabei nicht nur um blinde oder sehbehinderte Menschen geht. Das Gesetz umfasst visuelle, physische und kognitive Einschränkungen, die altersbedingt sein, von einer Behinderung herrühren oder auf Lernschwächen zurückzuführen sein können. Die Herausforderung besteht darin, all diese unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut zu bekommen – was mit der richtigen Herangehensweise durchaus machbar ist.


Das BFSG zielt auf vielfältige Barrieren ab

Grundsätzlich müssen digitale Dienstleistungen und Produkte barrierefrei gestaltet werden, wenn dein Unternehmen mindestens zehn Mitarbeitende hat und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von über zwei Millionen Euro aufweist.

Technische Barrierefreiheit bedeutet, dass alle interaktiven Elemente wie Navigation, Formulare und Buttons über die Tastatur oder Screenreader zugänglich sein müssen. Auch die Zugänglichkeit der Inhalte ist entscheidend: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos und eine gute Textstrukturierung sind unerlässlich.

Des Weiteren muss die visuelle Barrierefreiheit gewährleistet sein. Das beinhaltet Farbschemata, Schriftgrößen und -arten sowie Kontraste, die auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen gut erkennbar sind. Bei nicht-fachspezifischen Anwendungen oder Websites ist zudem die Einfachheit der Sprache wichtig.


Bestandsaufnahme und Tools zur Umsetzung

Onlinehändler sollten zuerst eine Bestandsaufnahme ihrer Webpräsenz machen. In den meisten Fällen ist kein komplett neuer Onlineshop nötig, sondern gezielte Anpassungen. Eine geschickte Planung kann sich dabei positiv auf die Performance und Usability für alle Nutzergruppen auswirken.

Um die BFSG-Anforderungen zu erfüllen, ist es ratsam, Websites und mobile Apps systematisch auf Barrierefreiheit nach EN 301 549 zu prüfen. Spezialisierte Tools und Dienstleistungen können dabei helfen, Schwachstellen zu finden. Ein guter Start sind automatisierte Erstchecks wie Google Lighthouse oder die einschlägigen W3C-Richtlinien zur Barrierefreiheit.

Für die Evaluierung der Barrierefreiheit sind Browsererweiterungen wie Wave, der Accessibility Checker und Sa11y empfehlenswert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche spezialisierte Tools, die oft von Dienstleistern angeboten werden. Viele Shopsystemanbieter und Plattformbetreiber haben das Thema bereits auf der Agenda und bieten entsprechende Updates und Lösungen an.

Wichtig ist, dass diese Anforderungen nicht nur deine eigene Website betreffen, sondern auch die Kommunikation über Apps und Social-Media-Dienste.


Mögliche Strafen und Abmahnungen

Das BFSG sieht Sanktionen vor, falls Unternehmen die Barrierefreiheit nicht ernst genug nehmen. Marktüberwachungsbehörden können Strafen von bis zu 100.000 Euro verhängen oder sogar die Einstellung des Services anordnen. Auch wenn zu Beginn nicht mit derart harten Strafen zu rechnen ist, besteht die Gefahr, dass Anwälte in Zusammenarbeit mit Mitbewerbern entsprechende Abmahnungen verschicken.

Unternehmen, die davon betroffen sind – und laut Studien ist das die Mehrheit – sollten unbedingt handeln, falls sie es nicht schon getan haben. Dienstleister, Agenturen und Webdesigner dürften in den kommenden Monaten volle Auftragsbücher und knappe Kapazitäten haben. Oft sind auch Schulungen der Mitarbeitenden nötig, damit nicht nur die Website selbst, sondern auch die Inhalte barrierefrei gestaltet werden können.


Fazit: BFSG-Umsetzung ist mehr als nur eine Pflicht

Die Einbeziehung von Expert:innen für Barrierefreiheit kann die Vorbereitung auf das BFSG erheblich erleichtern. Sie helfen bei der Analyse und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Es ist auch sehr empfehlenswert, Menschen mit Behinderungen direkt in den Entwicklungsprozess einzubeziehen, um wertvolle Einblicke zu erhalten und die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen.

Diese Investition ermöglicht es Onlinehändlern, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Inklusion zu leisten und ihre Kundenbasis zu erweitern. Barrierefreiheit zahlt sich langfristig aus – sowohl aus rechtlicher als auch aus unternehmerischer Sicht.

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